2G — Neue Regeln in den städtischen Sporthallen

18.11.2021 Kategorisiert in: Aktuelles, Allgemein, FitKids, Floorball, Trampolin

Übersicht über die 2G-Regeln

Der Stadtsportbund Hannover teilt mit: „In allen städtischen und privaten Sporthallen und Gebäuden auf Sportanlagen (z.B. Duschen und Umkleiden) der Region Hannover gilt ab dem 12.11.2021 die 2G-Regelung.

Ausnahmen gelten für folgende Personen:

  • Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
  • Personen mit medizinischer Kontraindikation und Personen in klinischen Studien, die sich nicht impfen lassen dürfen.

Diese Personengruppen dürfen die Räume betreten, Leistungen entgegennehmen sowie an Veranstaltungen teilnehmen, soweit sie den Nachweis eines negativen Tests nach § 7 Nds. Corona-VO führen.

Der Wettkampfbetrieb ist laut der neuen Vorgaben der Region von der 2G-Regel nicht ausgenommen. Eine Ausnahme gibt es nur für den Profi- und Spitzensport (1. – 3. Bundesliga), hier gelten die Vorgaben der Verbände.

Allgemeinverfügung der Region Hannover

Weitere Informationen der Region Hannover

Quelle:

 

Das heißt auch weiterhin:

  • alle Eltern dürfen nur bis zum Eingang der Sporthallen ihre Kinder begleiten, die bitte in Sportkleidung dort hinkommen.
  • Sportschuhe können in der Halle angezogen werden.
  • Des Weiteren ist für die TeilnehmerInnen am Eltern-Kind-Turnen unerlässlich eine Impfung, Genesung oder einen Test nachzuweisen.
  • In den Hallen gelten zur Sicherheit aller die gültigen Hygiene- und Abstandsregeln.

So schützt ihr euch und andere. Wir danken allen für die Unterstützung und die Rücksichtnahme!